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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,532
BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97 (https://dejure.org/1998,532)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1998 - 5 C 14.97 (https://dejure.org/1998,532)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 5 C 14.97 (https://dejure.org/1998,532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Außergewöhnliche Belastung als Grund für Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG - Unbestimmter Rechtsbegriff der unbilligen Härte - Freibetrag zur Vermeidung unbilliger Härte - Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG - Freibetrag zur Vermeidung von unbilliger Härte

  • Judicialis

    BAföG § 25 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 25 Abs. 6
    Ausbildungsförderungsrecht - Außergewöhnliche Belastung als Grund für Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG; Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff der unbilligen Härte; Freibetrag zur Vermeidung unbilliger Härte; Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG; unbillige Härte, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 164
  • NVwZ 1999, 424 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 124
  • FamRZ 1998, 1630
  • DVBl 1998, 1137
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
    Mit der Hervorhebung der in § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG genannten Belastungen und Aufwendungen enthält das Gesetz eine Wertung dahin, daß es in diesen Fällen von Belastungen und Aufwendungen naheliegt, einen weiteren Teil des Elterneinkommens anrechnungsfrei zu lassen, um eine - sonst (d.h. ohne Härtefreibetrag) eintretende - unbillige Härte zu vermeiden (Klarstellung und Weiterführung von BVerwGE 77, 222 und BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ).

    In diesem engen Sinn hat weder der Senat in BVerwGE 77, 222 noch das Berufungsgericht, dieser Entscheidung folgend, die Aussage verstanden, daß unter den Tatbestand der unbilligen Härte insbesondere außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 ff. EStG fallen.

    Der Senat stellt deshalb die mißverständliche Formulierung, § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG führe außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts als Beispielsfall einer unbilligen Härte auf (BVerwGE 77, 222 ), klar: Außergewöhnliche Belastungen können die Annahme einer unbilligen Härte rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ), sind also nach § 25 Abs. 6 BAföG geeignet, eine unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift zu begründen (BVerwGE 77, 222 ).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 19.88
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
    Mit der Hervorhebung der in § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG genannten Belastungen und Aufwendungen enthält das Gesetz eine Wertung dahin, daß es in diesen Fällen von Belastungen und Aufwendungen naheliegt, einen weiteren Teil des Elterneinkommens anrechnungsfrei zu lassen, um eine - sonst (d.h. ohne Härtefreibetrag) eintretende - unbillige Härte zu vermeiden (Klarstellung und Weiterführung von BVerwGE 77, 222 und BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ).

    Der Senat stellt deshalb die mißverständliche Formulierung, § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG führe außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts als Beispielsfall einer unbilligen Härte auf (BVerwGE 77, 222 ), klar: Außergewöhnliche Belastungen können die Annahme einer unbilligen Härte rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ), sind also nach § 25 Abs. 6 BAföG geeignet, eine unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift zu begründen (BVerwGE 77, 222 ).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
    Deshalb können, wie im Berufungsurteil zutreffend gesehen, die im gerichtlichen Verfahren vom Beklagten gegen einen Härtefreibetrag vorgetragenen Gründe nicht als nach § 114 Satz 2 VwGO zulässige Ergänzung von "Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts" berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - UA S. 22 : § 114 Satz 2 VwGO regelt nur die Ergänzung der Ermessenserwägungen, nicht deren vollständige Nachholung).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
    Wie der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BVerwGE 39, 355) ausgeführt hat, kann nur nach Sinn und Zweck der jeweiligen Norm darüber entschieden werden, in welchem Verhältnis unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen in einer Norm zueinander stehen.
  • VGH Bayern, 26.02.1997 - 12 B 95.424
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
    BVerwG 5 C 14.97 VGH 12 B 95.424.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1990 - 16 A 879/88

    Unbillige Härte; Verhältnisse im Bewilligungszeitraum; Härtefreibetrag; Einkünfte

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
    Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Beklagte im Rahmen seiner Ermessensentscheidung auch berücksichtigen kann, daß das Einkommen der Eltern der Klägerin im Bewilligungszeitraum deutlich höher gewesen ist als in dem nach § 24 Abs. 1 BAföG maßgeblichen Jahr 1989 (ebenso OVG N4J FamRZ 1991, 746; a.A. Rothe/Blanke § 25 BAföG Rn. 43.3 und 43.4).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1285
BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98 (https://dejure.org/1998,1285)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1998 - 2 B 34.98 (https://dejure.org/1998,1285)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1998 - 2 B 34.98 (https://dejure.org/1998,1285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Folgenbeseitigung - Beamtenbewerbers auf Anspruch der Folgenbeseitigung wegen Verletzung der Auswahlkriterien nach Art. 33 Abs. 2 GG - Verschulden als Voraussetzung für den Anspruch des Beamtenbewerbers auf Schadensersatz wegen Verletzung der Auswahlkriterien ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103; ; VwGO § 130 a; ; VwGO § 152 Abs. 1; ; ZPO § 548

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 33 Abs. 2, Art. 34
    Beamtenrecht - Schadensersatz wegen Verletzung der Auswahlkriterien bei der Bewerbung

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht - Schadensersatzansprüche des Beamten wegen Verletzung der Auswahlkriterien nach Art. 33 Abs. 2 GG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 424
  • DVBl 1999, 320
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    Gegen die Gültigkeit des § 130 a VwGO bestehen im Hinblick auf das Gebot nach Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, und das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - ; Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - ).

    Ob der Verwaltungsgerichtshof eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß ein Verschulden trotz Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns regelmäßig ausgeschlossen ist, wenn ein Kollegialgericht das Handeln oder Unterlassen als objektiv rechtmäßig angesehen hat (stRspr; vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - insoweit abgedruckt DokBer B 1998, S. 173 ) mit zahlreichen Nachweisen), zutreffend verneint hat, ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des Falles.

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    Des Anspruch auf Ausgleich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Nachteile wegen unterlassener Einstellung als Beamter kann nicht als Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden (wie Urteile vom 12.06.1979 - BVerwG 2 C 19.75 - und vom 15.11.1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß aus dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung ein Anspruch auf Ausgleich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Nachteile wegen unterlassener Einstellung als Beamter schon deshalb nicht gegeben ist, weil sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustand richtet; er kann jedoch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere auch nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind (Urteile vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).

  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75

    Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    Des Anspruch auf Ausgleich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Nachteile wegen unterlassener Einstellung als Beamter kann nicht als Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden (wie Urteile vom 12.06.1979 - BVerwG 2 C 19.75 - und vom 15.11.1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß aus dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung ein Anspruch auf Ausgleich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Nachteile wegen unterlassener Einstellung als Beamter schon deshalb nicht gegeben ist, weil sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustand richtet; er kann jedoch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere auch nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind (Urteile vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).

  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (u.a. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - ).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    Zudem steht nach dem von der Beschwerde angegriffenen Beschluß - wie auch nach dem zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 13.87 - - nicht fest, daß bei seinerzeit fehlerfreiem Verwaltungshandeln der "rechtmäßige Zustand" in der Begründung eines Beamtenverhältnisses bestanden hätte, aus dem erst die Ansprüche auf Besoldung und auf versorgungsrechtliche Anwartschaften hätten erwachsen können.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (u.a. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    Hinsichtlich der Verschuldensabhängigkeit der Haftung des Dienstherrn bestehen bei einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. BVerwGE 80, 123; zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) keine Unterschiede zu den Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 13, 17 ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 -BVerwG 6 B 14.77 - ), die nach Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet ist (u.a. BVerfGE 83, 89 ).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    Hinsichtlich der Verschuldensabhängigkeit der Haftung des Dienstherrn bestehen bei einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. BVerwGE 80, 123; zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) keine Unterschiede zu den Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 13, 17 ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 -BVerwG 6 B 14.77 - ), die nach Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet ist (u.a. BVerfGE 83, 89 ).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    Hinsichtlich der Verschuldensabhängigkeit der Haftung des Dienstherrn bestehen bei einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. BVerwGE 80, 123; zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) keine Unterschiede zu den Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 13, 17 ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 -BVerwG 6 B 14.77 - ), die nach Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet ist (u.a. BVerfGE 83, 89 ).
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
    Hinsichtlich der Verschuldensabhängigkeit der Haftung des Dienstherrn bestehen bei einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. BVerwGE 80, 123; zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) keine Unterschiede zu den Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 13, 17 ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 -BVerwG 6 B 14.77 - ), die nach Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet ist (u.a. BVerfGE 83, 89 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
  • BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90

    Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der

  • BVerwG, 08.08.1984 - 9 CB 828.82

    Bindung des Tatsachengerichts an die revisionsgerichtliche Beurteilung im

  • BVerwG, 03.02.1992 - 2 B 11.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 4 S 3454/95

    Schadensersatz wegen verzögerter Einstellung - zum Vorliegen eines

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Bei schuldhaftem Verstoß können dem zu Unrecht übergangenen Bewerber Schadenersatzansprüche zustehen, die sich auf Geldersatz richten (vgl. BGH 6. April 1995 - III ZR 183/94 - BGHZ 129, 226; BVerwG 14. August 1998 - 2 B 34.98 - ZBR 2001, 34 und 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Er ermöglicht keinen Ausgleich für Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln - das bei einer Rechtspflicht zum Handeln auch in einem Unterlassen bestehen kann - verursacht worden sind (vgl. Urteile vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBGB Nr. 5 S. 5 m.w.N. und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 47 f.; Beschlüsse vom 16. Juni 1986 - BVerwG 2 B 67.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 160 S. 62 und vom 14. August 1998 - BVerwG 2 B 34.98 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 23 S. 3).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Als Grundlage für das mit der Klage verfolgte Begehren kommt ein verschuldensunabhängiger Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 34.88 - BVerwGE 82, 24 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 199 S. 28) nicht in Betracht (vgl. Beschluss vom 14. August 1998 - BVerwG 2 B 34.98 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 23 S. 3).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Ausschließlich dem Gesetzgeber ist es vorbehalten, eine verschuldensunabhängige Schadenersatzpflicht des Dienstherrn zu normieren (vgl. zuletzt Beschluss vom 14. August 1998 - BVerwG 2 B 34.98 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 23 S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 2624/98

    Rückforderung von zuviel gezahlten Bezügen an einen Beigeordneten eines

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 B 34.98 - DVBl 1999, 320 m.w.N., der der Senat folgt, ist geklärt, dass sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands richtet.
  • VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06

    Schadensersatz wegen vorprozessual entstandener Kosten für eine anwaltliche

    Er kann nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 B 34/98 - NVwZ 1999, 424).
  • VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00

    Anspruch auf Ernennung zum Oberbrandmeister unter Berufung in das

    Zu einem darüber hinausgehenden Erfolg kann er nicht führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).

    Der Kläger kann aber nicht mit Erfolg als "Folgenbeseitigung" die Einräumung der Rechtsstellung eines Beamten auf Probe beanspruchen, die er niemals besessen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 [165], Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - 1 A 3724/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1998- 2 B 34.98 -, juris, Rn. 11 bis 13, und Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 -, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.; ferner OVG M.-V., Urteil vom 28. Oktober 2009 - 2 L 209/06 -, juris, Rn. 76, und Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 74 Fn. 328, auch und m. w. N. zur Frage einer "Folgenbeseitigungslast".
  • KG, 11.09.2007 - Not 7/07

    Notarbestellung: Anspruch eines Bewerbers auf Bestellung zum Notar nach einer

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (zum Beamtenrecht vgl. z. B. BVerwG NVwZ 1999, 424 m.w.N.) besteht aber kein Anspruch auf Ausgleich der durch die rechtswidrig unterlassene Ernennung entstandenen Nachteile, weil sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands richtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2002 - 6 A 1106/99
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 B 34.98 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 2001, 34.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - 6 B 766/19

    Zulassung zur Ausbildung für die Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes;

  • BVerwG, 13.10.1999 - 3 B 15.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der rechtsfehlerhaften

  • BVerwG, 07.08.2002 - 2 B 24.02

    Annahme eines Verschuldens eines Dienstherrn in der Verwaltung wegen

  • OVG Sachsen, 17.05.2000 - 2 B 353/99
  • VG Potsdam, 22.10.2003 - 2 K 2375/99
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3246
BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98 (https://dejure.org/1998,3246)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 2 B 85.98 (https://dejure.org/1998,3246)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 2 B 85.98 (https://dejure.org/1998,3246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Benutzung eines Diensttelefons zur Wahlwerbung oder politischen Betätigung durch Beamten

  • Judicialis

    GG Art. 38 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 48 Abs. 2; ; BGB § 89 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrecht; Beamtenrecht - Neutralitätspflicht staatlicher Organe gegenüber politischen Parteien und Wahlbewerbern; Wahlwerbung, Benutzung des Diensttelefons eines Beamten; Benutzung des Diensttelefon eines Beamten zur Wahlwerbung; verfassungsrechtlicher Schutz der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 424
  • VBlBW 1999, 173
  • DVBl 1999, 926
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Es verbietet namentlich jede amtliche Unterstützung der Wahlwerbung (vgl. u.a. BVerwGE 104, 323 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Das Behinderungsverbot erstreckt sich nicht auf lediglich mittelbare Auswirkungen von Regelungen, die eine völlig andere Zielsetzung haben und die Freiheit, sich um ein Mandat zu bemühen, nur unvermeidlich tatsächlich beeinträchtigen (vgl. u.a. BVerfGE 42, 312 ; BVerwGE 86, 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Welche Umstände das Tatsachengericht als entscheidungserheblich aufzuklären hat, bestimmt die materielle Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 1 DB 8.89

    Abgeordneter - Bundesbeamter - Unerlaubtes Fernbleiben - Dienstabbruch zwecks

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Das Behinderungsverbot erstreckt sich nicht auf lediglich mittelbare Auswirkungen von Regelungen, die eine völlig andere Zielsetzung haben und die Freiheit, sich um ein Mandat zu bemühen, nur unvermeidlich tatsächlich beeinträchtigen (vgl. u.a. BVerfGE 42, 312 ; BVerwGE 86, 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Welche Umstände das Tatsachengericht als entscheidungserheblich aufzuklären hat, bestimmt die materielle Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96

    Angabe der dienstlichen Telefonnummer auf privaten Briefbögen eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    BVerwG 2 B 85.98 VGH 4 S 680/96.
  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Das Mäßigungsgebot gilt grundsätzlich auch im Wahlkampf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1998 - 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des verfassungsrechtlichen Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl. zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; sowie BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - BVerwGE 76, 157 ; Beschlüsse vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor.
  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

    a) Das Mäßigungsgebot gilt grundsätzlich auch im Wahlkampf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99

    Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu

    Das Anbringen der "Collage" an der Tür des Dienstzimmers durch den Antragsteller ist daher als mißbräuchliche Inanspruchnahme seiner dienstlichen Stellung anzusehen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - ZBR 1999, 134>).
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