Rechtsprechung
BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
- Wolters Kluwer
Außergewöhnliche Belastung als Grund für Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG - Unbestimmter Rechtsbegriff der unbilligen Härte - Freibetrag zur Vermeidung unbilliger Härte - Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG - Freibetrag zur Vermeidung von unbilliger Härte
- Judicialis
BAföG § 25 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 25 Abs. 6
Ausbildungsförderungsrecht - Außergewöhnliche Belastung als Grund für Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG; Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff der unbilligen Härte; Freibetrag zur Vermeidung unbilliger Härte; Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG; unbillige Härte, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.10.1994 - M 15 K 93.4959
- VGH Bayern, 26.02.1997 - 12 B 95.424
- BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
Papierfundstellen
- BVerwGE 107, 164
- NVwZ 1999, 424 (Ls.)
- NVwZ-RR 1999, 124
- FamRZ 1998, 1630
- DVBl 1998, 1137
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung - …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
Mit der Hervorhebung der in § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG genannten Belastungen und Aufwendungen enthält das Gesetz eine Wertung dahin, daß es in diesen Fällen von Belastungen und Aufwendungen naheliegt, einen weiteren Teil des Elterneinkommens anrechnungsfrei zu lassen, um eine - sonst (d.h. ohne Härtefreibetrag) eintretende - unbillige Härte zu vermeiden (Klarstellung und Weiterführung von BVerwGE 77, 222 und BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ).In diesem engen Sinn hat weder der Senat in BVerwGE 77, 222 noch das Berufungsgericht, dieser Entscheidung folgend, die Aussage verstanden, daß unter den Tatbestand der unbilligen Härte insbesondere außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 ff. EStG fallen.
Der Senat stellt deshalb die mißverständliche Formulierung, § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG führe außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts als Beispielsfall einer unbilligen Härte auf (BVerwGE 77, 222 ), klar: Außergewöhnliche Belastungen können die Annahme einer unbilligen Härte rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ), sind also nach § 25 Abs. 6 BAföG geeignet, eine unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift zu begründen (BVerwGE 77, 222 ).
- BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 19.88
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
Mit der Hervorhebung der in § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG genannten Belastungen und Aufwendungen enthält das Gesetz eine Wertung dahin, daß es in diesen Fällen von Belastungen und Aufwendungen naheliegt, einen weiteren Teil des Elterneinkommens anrechnungsfrei zu lassen, um eine - sonst (d.h. ohne Härtefreibetrag) eintretende - unbillige Härte zu vermeiden (Klarstellung und Weiterführung von BVerwGE 77, 222 und BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ).Der Senat stellt deshalb die mißverständliche Formulierung, § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG führe außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts als Beispielsfall einer unbilligen Härte auf (BVerwGE 77, 222 ), klar: Außergewöhnliche Belastungen können die Annahme einer unbilligen Härte rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ), sind also nach § 25 Abs. 6 BAföG geeignet, eine unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift zu begründen (BVerwGE 77, 222 ).
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
Deshalb können, wie im Berufungsurteil zutreffend gesehen, die im gerichtlichen Verfahren vom Beklagten gegen einen Härtefreibetrag vorgetragenen Gründe nicht als nach § 114 Satz 2 VwGO zulässige Ergänzung von "Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts" berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - UA S. 22 : § 114 Satz 2 VwGO regelt nur die Ergänzung der Ermessenserwägungen, nicht deren vollständige Nachholung).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
Wie der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BVerwGE 39, 355) ausgeführt hat, kann nur nach Sinn und Zweck der jeweiligen Norm darüber entschieden werden, in welchem Verhältnis unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen in einer Norm zueinander stehen. - VGH Bayern, 26.02.1997 - 12 B 95.424
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
BVerwG 5 C 14.97 VGH 12 B 95.424. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1990 - 16 A 879/88
Unbillige Härte; Verhältnisse im Bewilligungszeitraum; Härtefreibetrag; Einkünfte …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97
Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Beklagte im Rahmen seiner Ermessensentscheidung auch berücksichtigen kann, daß das Einkommen der Eltern der Klägerin im Bewilligungszeitraum deutlich höher gewesen ist als in dem nach § 24 Abs. 1 BAföG maßgeblichen Jahr 1989 (ebenso OVG N4J FamRZ 1991, 746;… a.A. Rothe/Blanke § 25 BAföG Rn. 43.3 und 43.4).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch …
Danach lässt § 114 Satz 2 VwGO nur die Ergänzung von Ermessenserwägungen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu, nicht aber die vollständige Nachholung oder die Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe (vgl. BVerwGE 106, 351 ; 107, 164 …sowie Beschluss vom 20. August 2003 - 1 WB 23/03 -, RiA 2004, S. 35 für ein beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren). - BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …
Es ist Sinn und Zweck der jeweiligen Norm zu entnehmen, in welchem Verhältnis unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen zueinander stehen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1998 - BVerwG 5 C 14.97 - BVerwGE 107, 164 ; GmS-OBG, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OBG 3/70 - BVerwGE 39, 355 ). - BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R
Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen …
Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (vgl zu dem Ganzen GmSOGB Beschluss vom 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 - BVerwGE 39, 355, 366 = BFHE 105, 101, 109;… vgl auch BSGE 34, 269, 270 f = SozR Nr. 1 zu § 602 RVO;… BSG SozR 2200 § 182a Nr. 1;… BSGE 59, 148, 153 = SozR 2200 § 368a Nr. 14;… BSGE 83, 292, 295 f = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2 S 10 f;… BSGE 98, 108 = SozR 4-4300 § 324 Nr. 3, RdNr 15;… BSG SozR 3-2200 § 182c Nr. 2 S 5 f; BVerwGE 72, 1, 4 f; BVerwGE 107, 164, 167; BVerwG Urteil vom 22.3.2017 - 5 C 5/16 - NJW 2018, 568, 570 f mwN; zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09 - BVerfGK 16, 328, 335 = Juris RdNr 25 ff; kritisch BFH Beschluss vom 28.11.2016 - GrS 1/15 - BFHE 255, 482 RdNr 99 ff) .
- LSG Sachsen, 16.07.2018 - L 3 AL 91/14
Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe
Dies bedeutet, dass dann, wenn die sozialen Aufwendungen die Pauschale in erheblichem Umfang übersteigen, dies allenfalls in außergewöhnlichen, eindeutig atypischen Fällen über die Härtefallregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Berücksichtigung finden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 1979, a. a. O.; BVerwG…, Urteil vom 21. November 1991, a. a. O., juris Rdnr. 12; BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164-169 = juris Rdnr. 12;… BSG, a. a. O., juris Rdnr. 18; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. August 2008 - 4 PA 758/07 - juris Rdnr. 3; VG Stuttgart…, Urteil vom 13. Januar 2011 - 11 K 289/10 - juris Rdnr. 33, juris;… Hartmann, a. a. O., Rdnr. 14.1;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a. a. O., § 25 Rdnr. 24).§ 25 Abs. 6 BAföG setzt somit als Tatbestand voraus, dass eine allein die Freibeträge nach § 25 Abs. 1, 3 und 4 BAföG berücksichtigende Einkommensanrechnung zu einer unbilligen Härte führen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998, a. a. O., juris Rdnr. 12).
Damit ist die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der unbilligen Härte im Sinne des § 25 Abs. 6 BAföG unmittelbar mit dem Ermessensbereich und der Ermessensausübung nach dieser Vorschrift verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164-169 = juris Rdnr. 13).
Liegen aber ersichtlich und offenkundig keine Umstände vor, die im Fall der Einkommensanrechnung ohne Härtefreibetrag eine unbillige Härte begründen, besteht unter Beachtung dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Behörde bereits keine Ermessensdirektive, im Rahmen ihrer Ermessensbetätigung zu prüfen, ob ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei zu bleiben hat (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998, a. a. O., juris Rdnr. 13; vgl. auch VG Stuttgart…, Urteil vom 13. Januar 2011 - 11 K 289/10 - juris Rdnr. 34).
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 1998 ausgeführt hat, hätte die Beklagte im Rahmen einer Ermessensentscheidung auch berücksichtigten können, dass das Einkommen der Eltern der Klägerin im Bewilligungszeitraum deutlich über dem des nach § 24 Abs. 1 BAföG maßgebenden Jahr 2010 gelegen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998, a. a. O., juris Rdnr. 14).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12
Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens; …
Damit ist allerdings kein uneingeschränktes Nachschieben von Ermessenserwägungen eröffnet, insbesondere nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechslung, sondern nur die Ergänzung einer zumindest ansatzweise bereits vorhandenen Ermessensentscheidung (BVerwG…, Beschluss vom 30.04.2010 a.a.O.;… BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1998 a.a.O., und vom 17. Juli 1998 -BVerwG 5 C 14.97-BVerwGE 107, 164). - BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 23.03
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …
Es ist Sinn und Zweck der jeweiligen Norm zu entnehmen, in welchem Verhältnis unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen zueinander stehen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1998 - BVerwG 5 C 14.97 - BVerwGE 107, 164 ; GmS-OBG, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OBG 3/70 - BVerwGE 39, 355 ). - BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 2/20 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - …
Außergewöhnliche Belastungen können eine unbillige Härte darstellen, deren Vermeidung die Anwendung des § 25 Abs. 6 BAföG rechtfertigt (vgl BVerwG vom 17.7.1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164, 166 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 13 - juris RdNr 12 mwN) .Die Entscheidung nach § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG steht grundsätzlich im Ermessen der Behörde (vgl BVerwG vom 7.5.1987 - 5 C 66/84 - BVerwGE 77, 222, 231 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 8 - juris RdNr 22; BVerwG vom 17.7.1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164, 166 f - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 13 - juris RdNr 13) , wobei das der Behörde eingeräumte Ermessen mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der unbilligen Härte "gekoppelt" ist (…Knoop in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl 2020, § 25 RdNr 37; vgl BVerwG vom 17.7.1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164, 167 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 13 - juris RdNr 13) .
Zudem spricht die Hervorhebung außergewöhnlicher Belastungen nach §§ 33 bis 33b EStG und von Aufwendungen für behinderte Personen, denen der Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht unterhaltspflichtig ist, in § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG dafür, dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen ein besonders erheblicher Ermessensgesichtspunkt ist (vgl BVerwG vom 17.7.1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164, 166 f - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 13 - juris RdNr 12;… Knoop in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl 2020, § 25 RdNr 41) .
- BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10
Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des …
Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist damit kein "uneingeschränktes" Nachschieben von Ermessenserwägungen eröffnet, insbesondere nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechslung, sondern nur die Ergänzung einer zumindest ansatzweise bereits vorhandenen Ermessensentscheidung (…Urteile vom 5. Mai 1998 a.a.O. S. 365 und vom 17. Juli 1998 - BVerwG 5 C 14.97 - BVerwGE 107, 164 ). - VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21
Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche …
Auch in dem Verfahren, das dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.07.1998 - 5 C 14/97 - (juris) zugrunde lag, ging es - wie der Kläger einräumt - nicht um diese Frage.Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.07.1998 (- 5 C 14.97 -, juris) stützt, lässt er außer Acht, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Entscheidung klargestellt hat, dass es sich nach dem Regelungsgehalt des § 25 Abs. 6 BAföG verbietet, allein das bloße Vorliegen außergewöhnlicher Belastungen als unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen.
- OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 23 U 173/09
Abweisung der Klage auf Rückforderung von Investitionszuschüssen aus Mitteln des …
Ob die Klägerin ihr Ermessen im Verlaufe des Rechtsstreits nachträglich ausgeübt hat - das dürfte gemäß ihrer Stellungnahmen zu verneinen sein - kann dahin stehen, weil ein im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht ausgeübtes Ermessen nicht im Gerichtsverfahren nachgeholt werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.7.1998, 5 C 14/97, BVerwGE 107, 164 = NVwZR 99, 124). - BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13
Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle; …
- VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
Erfolglose Klage auf Bewilligung höherer BAföG-Leistungen wegen Berücksichtigung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - 6 A 384/16
Übernahme eines Hochschullehrers als Professor in das Beamtenverhältnis auf …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - 6 A 386/16
Übernahme eines im Angestelltenverhältnis tätigen Hochschullehrers in das …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10611/14
Beförderungen von Beamten im Rahmen der Topfwirtschaft; Massenbeförderung; …
- VG Münster, 26.05.2009 - 8 K 734/08
D (A), Ausweisung, Konventionsflüchtlinge, zwingende Ausweisung, besonderer …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
Vorraussetzung einer unbilligen Härte für den Einkommensbezieher; Prägung der …
- OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation …
- VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 4176/10
Ausbildungsförderung, Anrechnung eines Selbstbehalts
- VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 4175/10
Ausbildungsförderungsrechtliche Anerkennung eines Härtefalls
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 12 S 1681/22
Ausbildungsförderung; Abzugsfähigkeit des Versorgungsfreibetrags und des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 6 A 1829/16
Antrag eines Hochschullehrers im Angestelltenverhältnisauf Übernahme in das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - 6 A 1576/16
Anspruch eines Hochschullehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis; Bewertung …
- OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17
Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 4 B 248/13
Festsetzung von Schornsteinfegerarbeiten durch den Bezirksschornsteinfegermeister …
- BVerwG, 15.07.2013 - 9 B 30.13
Reichweite des behördlichen Untersuchungsgrundsatzes und dessen Verhältnis zur …
- VGH Bayern, 04.01.2012 - 12 ZB 10.855
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Härtefreibetrag; Ansparabschreibung
- OVG Hamburg, 04.05.2007 - 1 Bf 29/07
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften …
- OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer; Wahrnehmung eines Gerichtstermins …
- VG Göttingen, 07.08.2009 - 2 A 128/08
Aktualisierungsantrag; Altenteil; Ausbildungsförderung; Einkommen; …
- OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 1270/04
Voraussetzungen für einen teilweisen Erlass von Langzeitstudiengebühren bei …
- VGH Bayern, 15.07.2010 - 7 BV 09.1276
Zur Ermessensausübung im Rahmen einer medienaufsichtlichen Beanstandung
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - 3 L 436/10
Erlass von Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit wegen unbilliger …
- OVG Thüringen, 13.12.2007 - 1 KO 1019/06
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben; …
- LSG Saarland, 11.12.2019 - L 6 AL 5/19
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - …
- LSG Sachsen, 11.03.2014 - L 3 AL 111/13
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III; Berücksichtigung von …
- VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 B 16.10
Ausbildungsförderung; Einkommen; Freibeträge; Ausschöpfung; Härtefreibetrag; …
- VG Wiesbaden, 30.12.2008 - 8 L 1178/08
Nachschieben einer fehlenden Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren; …
- VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 2783/07
Befreiung von Studiengebühren wegen Kinderbetreuung
- VG Stuttgart, 12.07.2018 - 1 K 13046/17
Besonderes Bedürfnis für die Erteilung einer Grenzerlaubnis; Grenzübertritt mit …
- OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 4 LA 75/11
Mangelnde Eignung von Beihilfevorschriften als Beurteilungskriterium für das …
- VG Augsburg, 23.02.2010 - Au 3 K 09.1515
Auslandsstudium; ständiger Wohnsitz; besondere Umstände des Einzelfalls
- VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
Ausbildungsförderung: Einkommensermittlung; Berücksichtigung eines …
- SG Dresden, 06.11.2008 - S 35 AL 1392/06
Anspruch auf Ausbildungsgeld, Anwendung der Härtefallregelung des § 25 Abs. 6 …
- VG Hamburg, 12.11.2019 - 2 E 5101/19
Zur vorzeitigen Zulassung zu einer beruflichen Abschlussprüfung
- VG Weimar, 12.02.2014 - 7 K 608/11
Beseitigung von Abfall - Solarschrott - Freigabe von Abfallgegenständen aus der …
- VG Minden, 15.12.2005 - 9 K 4304/04
Gewährung von Aufstiegsfortbildungsförderung (Unterhaltsbeitrag); Anrechenbarkeit …
- VG Minden, 13.09.2013 - 6 K 643/13
Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 25 BAföG; Ermittlung des …
- VG Köln, 27.02.2007 - 22 K 4148/05
Anspruch auf Gewährung von Förderleistungen unter Berücksichtigung eines …
- VG Gelsenkirchen, 24.06.2022 - 15 K 921/20
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Bindungswirkung; Einkommenssteuerbescheide
- VG Aachen, 05.09.2006 - 5 K 1210/05
Anspruch auf Bewilligung weiterer Ausbildungsförderung aufgrund des Ansatzes …
- VG Sigmaringen, 19.01.2005 - 1 K 1027/04
Ausbildungsförderung - Anrechnung des Wertes eines vom Auszubildenden geerbten …
- VG Köln, 31.07.2003 - 1 K 2182/01
Wettbewerbsrechtliche und telekommunikationsrechtliche Anforderungen an die …
- VG München, 26.11.2015 - M 15 K 15.1281
Höhe der Einkommensanrechnung der Eltern bei Ausbildungsförderung
- VG Düsseldorf, 25.08.2015 - 3 L 2203/15
Stilllegung einer Verladeanlage aufgrund des Fehlens einer …
- VG Augsburg, 12.11.2013 - Au 3 K 12.1331
Ausbildungsförderung; Einkommen; Einkommenssteuerbescheid; Vorbehalt der …
- VG München, 26.11.2009 - M 15 K 08.626
Rückforderung von Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung
- VG Minden, 15.12.2005 - 9 K 4119/04
Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Studium; Anrechenbarkeit des …
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2017 - 9 K 1160/13
Gesetzesvorbehalt / Vorbehalt des Gesetzes Ermächtigungsgrundlage Verwaltungsakt …
- VG Magdeburg, 14.12.2011 - 4 A 119/11
Einkommensermittlung nach § 21 BAföG, Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen …
- VG Bayreuth, 31.01.2011 - B 3 K 10.468
Abschluss eines Bachelorstudiengangs zwingende Voraussetzung für die Gewährung …
- SG Osnabrück, 20.07.2005 - S 4 AL 808/04
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BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anspruch der Folgenbeseitigung - Beamtenbewerbers auf Anspruch der Folgenbeseitigung wegen Verletzung der Auswahlkriterien nach Art. 33 Abs. 2 GG - Verschulden als Voraussetzung für den Anspruch des Beamtenbewerbers auf Schadensersatz wegen Verletzung der Auswahlkriterien ...
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103; ; VwGO § 130 a; ; VwGO § 152 Abs. 1; ; ZPO § 548
- rechtsportal.de
BGB § 839; GG Art. 33 Abs. 2, Art. 34
Beamtenrecht - Schadensersatz wegen Verletzung der Auswahlkriterien bei der Bewerbung - rechtsportal.de
Beamtenrecht - Schadensersatzansprüche des Beamten wegen Verletzung der Auswahlkriterien nach Art. 33 Abs. 2 GG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 18.09.1995 - 12 K 1557/94
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 4 S 3454/95
- BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 424
- DVBl 1999, 320
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Gegen die Gültigkeit des § 130 a VwGO bestehen im Hinblick auf das Gebot nach Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, und das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - ; Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - ).Ob der Verwaltungsgerichtshof eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß ein Verschulden trotz Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns regelmäßig ausgeschlossen ist, wenn ein Kollegialgericht das Handeln oder Unterlassen als objektiv rechtmäßig angesehen hat (stRspr; vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - insoweit abgedruckt DokBer B 1998, S. 173 ) mit zahlreichen Nachweisen), zutreffend verneint hat, ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des Falles.
- BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Des Anspruch auf Ausgleich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Nachteile wegen unterlassener Einstellung als Beamter kann nicht als Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden (wie Urteile vom 12.06.1979 - BVerwG 2 C 19.75 - und vom 15.11.1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß aus dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung ein Anspruch auf Ausgleich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Nachteile wegen unterlassener Einstellung als Beamter schon deshalb nicht gegeben ist, weil sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustand richtet; er kann jedoch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere auch nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind (Urteile vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).
- BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75
Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes - …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Des Anspruch auf Ausgleich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Nachteile wegen unterlassener Einstellung als Beamter kann nicht als Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden (wie Urteile vom 12.06.1979 - BVerwG 2 C 19.75 - und vom 15.11.1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß aus dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung ein Anspruch auf Ausgleich besoldungs- und versorgungsrechtlicher Nachteile wegen unterlassener Einstellung als Beamter schon deshalb nicht gegeben ist, weil sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustand richtet; er kann jedoch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere auch nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind (Urteile vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).
- BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (u.a. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - ). - BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Zudem steht nach dem von der Beschwerde angegriffenen Beschluß - wie auch nach dem zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Urteil des Senats vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 13.87 - - nicht fest, daß bei seinerzeit fehlerfreiem Verwaltungshandeln der "rechtmäßige Zustand" in der Begründung eines Beamtenverhältnisses bestanden hätte, aus dem erst die Ansprüche auf Besoldung und auf versorgungsrechtliche Anwartschaften hätten erwachsen können. - BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92
Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (u.a. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - ). - BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Hinsichtlich der Verschuldensabhängigkeit der Haftung des Dienstherrn bestehen bei einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. BVerwGE 80, 123; zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) keine Unterschiede zu den Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 13, 17 ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 -BVerwG 6 B 14.77 - ), die nach Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet ist (u.a. BVerfGE 83, 89 ). - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Hinsichtlich der Verschuldensabhängigkeit der Haftung des Dienstherrn bestehen bei einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. BVerwGE 80, 123; zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) keine Unterschiede zu den Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 13, 17 ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 -BVerwG 6 B 14.77 - ), die nach Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet ist (u.a. BVerfGE 83, 89 ). - BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Hinsichtlich der Verschuldensabhängigkeit der Haftung des Dienstherrn bestehen bei einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. BVerwGE 80, 123; zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) keine Unterschiede zu den Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 13, 17 ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 -BVerwG 6 B 14.77 - ), die nach Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet ist (u.a. BVerfGE 83, 89 ). - BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Hinsichtlich der Verschuldensabhängigkeit der Haftung des Dienstherrn bestehen bei einer Verletzung der gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (vgl. BVerwGE 80, 123; zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) keine Unterschiede zu den Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (vgl. dazu BVerwGE 13, 17 ; Beschluß vom 11. Oktober 1977 -BVerwG 6 B 14.77 - ), die nach Art. 33 Abs. 5 GG ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet ist (u.a. BVerfGE 83, 89 ). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
- BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91
Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …
- BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
- BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90
Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der …
- BVerwG, 08.08.1984 - 9 CB 828.82
Bindung des Tatsachengerichts an die revisionsgerichtliche Beurteilung im …
- BVerwG, 03.02.1992 - 2 B 11.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines …
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 4 S 3454/95
Schadensersatz wegen verzögerter Einstellung - zum Vorliegen eines …
- BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
Bei schuldhaftem Verstoß können dem zu Unrecht übergangenen Bewerber Schadenersatzansprüche zustehen, die sich auf Geldersatz richten (vgl. BGH 6. April 1995 - III ZR 183/94 - BGHZ 129, 226; BVerwG 14. August 1998 - 2 B 34.98 - ZBR 2001, 34 und 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33). - BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99
Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …
Er ermöglicht keinen Ausgleich für Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln - das bei einer Rechtspflicht zum Handeln auch in einem Unterlassen bestehen kann - verursacht worden sind (vgl. Urteile vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBGB Nr. 5 S. 5 m.w.N. und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 47 f.; Beschlüsse vom 16. Juni 1986 - BVerwG 2 B 67.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 160 S. 62 und vom 14. August 1998 - BVerwG 2 B 34.98 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 23 S. 3). - BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …
Als Grundlage für das mit der Klage verfolgte Begehren kommt ein verschuldensunabhängiger Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 34.88 - BVerwGE 82, 24 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 199 S. 28) nicht in Betracht (vgl. Beschluss vom 14. August 1998 - BVerwG 2 B 34.98 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 23 S. 3).
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Ausschließlich dem Gesetzgeber ist es vorbehalten, eine verschuldensunabhängige Schadenersatzpflicht des Dienstherrn zu normieren (vgl. zuletzt Beschluss vom 14. August 1998 - BVerwG 2 B 34.98 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 23 S. 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 2624/98
Rückforderung von zuviel gezahlten Bezügen an einen Beigeordneten eines …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 B 34.98 - DVBl 1999, 320 m.w.N., der der Senat folgt, ist geklärt, dass sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands richtet. - VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06
Schadensersatz wegen vorprozessual entstandener Kosten für eine anwaltliche …
Er kann nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 B 34/98 - NVwZ 1999, 424). - VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Anspruch auf Ernennung zum Oberbrandmeister unter Berufung in das …
Zu einem darüber hinausgehenden Erfolg kann er nicht führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).Der Kläger kann aber nicht mit Erfolg als "Folgenbeseitigung" die Einräumung der Rechtsstellung eines Beamten auf Probe beanspruchen, die er niemals besessen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 [165], Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - 1 A 3724/18
Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung
vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1998- 2 B 34.98 -, juris, Rn. 11 bis 13, und Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 -, juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.; ferner OVG M.-V., Urteil vom 28. Oktober 2009 - 2 L 209/06 -, juris, Rn. 76, und Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 74 Fn. 328, auch und m. w. N. zur Frage einer "Folgenbeseitigungslast". - KG, 11.09.2007 - Not 7/07
Notarbestellung: Anspruch eines Bewerbers auf Bestellung zum Notar nach einer …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (zum Beamtenrecht vgl. z. B. BVerwG NVwZ 1999, 424 m.w.N.) besteht aber kein Anspruch auf Ausgleich der durch die rechtswidrig unterlassene Ernennung entstandenen Nachteile, weil sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands richtet. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2002 - 6 A 1106/99 vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 B 34.98 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 2001, 34.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - 6 B 766/19
Zulassung zur Ausbildung für die Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes; …
- BVerwG, 13.10.1999 - 3 B 15.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der rechtsfehlerhaften …
- BVerwG, 07.08.2002 - 2 B 24.02
Annahme eines Verschuldens eines Dienstherrn in der Verwaltung wegen …
- OVG Sachsen, 17.05.2000 - 2 B 353/99
- VG Potsdam, 22.10.2003 - 2 K 2375/99
Rechtsprechung
BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Benutzung eines Diensttelefons zur Wahlwerbung oder politischen Betätigung durch Beamten
- Judicialis
GG Art. 38 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 48 Abs. 2; ; BGB § 89 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de
Verfassungsrecht; Beamtenrecht - Neutralitätspflicht staatlicher Organe gegenüber politischen Parteien und Wahlbewerbern; Wahlwerbung, Benutzung des Diensttelefons eines Beamten; Benutzung des Diensttelefon eines Beamten zur Wahlwerbung; verfassungsrechtlicher Schutz der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.01.1996 - 3 K 2230/94
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
- BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 424
- VBlBW 1999, 173
- DVBl 1999, 926
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
Es verbietet namentlich jede amtliche Unterstützung der Wahlwerbung (vgl. u.a. BVerwGE 104, 323 m.w.N.). - BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
Das Behinderungsverbot erstreckt sich nicht auf lediglich mittelbare Auswirkungen von Regelungen, die eine völlig andere Zielsetzung haben und die Freiheit, sich um ein Mandat zu bemühen, nur unvermeidlich tatsächlich beeinträchtigen (vgl. u.a. BVerfGE 42, 312 ; BVerwGE 86, 211 m.w.N.). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
Welche Umstände das Tatsachengericht als entscheidungserheblich aufzuklären hat, bestimmt die materielle Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
- BVerwG, 21.11.1989 - 1 DB 8.89
Abgeordneter - Bundesbeamter - Unerlaubtes Fernbleiben - Dienstabbruch zwecks …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
Das Behinderungsverbot erstreckt sich nicht auf lediglich mittelbare Auswirkungen von Regelungen, die eine völlig andere Zielsetzung haben und die Freiheit, sich um ein Mandat zu bemühen, nur unvermeidlich tatsächlich beeinträchtigen (vgl. u.a. BVerfGE 42, 312 ; BVerwGE 86, 211 m.w.N.). - BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89
Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
Welche Umstände das Tatsachengericht als entscheidungserheblich aufzuklären hat, bestimmt die materielle Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
Angabe der dienstlichen Telefonnummer auf privaten Briefbögen eines …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
BVerwG 2 B 85.98 VGH 4 S 680/96.
- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
Das Mäßigungsgebot gilt grundsätzlich auch im Wahlkampf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1998 - 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4). - BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; …
Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des verfassungsrechtlichen Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl. zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; sowie BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - BVerwGE 76, 157 ; Beschlüsse vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor. - BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19
Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens; …
a) Das Mäßigungsgebot gilt grundsätzlich auch im Wahlkampf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4). - BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99
Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu …
Das Anbringen der "Collage" an der Tür des Dienstzimmers durch den Antragsteller ist daher als mißbräuchliche Inanspruchnahme seiner dienstlichen Stellung anzusehen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 -ZBR 1999, 134>).